Förderprogramm des BAG
De-Minimis-Förderung 2026
Das De-Minimis-Förderprogramm richtet sich an Speditionen, Transportunternehmen und andere Halter von Lkw und Sattelzugmaschinen.
2.000 Euro nicht rückzahlbare Zuschüsse jährlich je Lkw ab 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, bis zu 33.000 Euro im Jahr je Unternehmen: Das sind die Eckdaten eines der erfolgreichsten Instrumente für die Entlastung deutscher Unternehmer mit mautpflichtigen Fahrzeugen.
Was wird gefördert?
Im Rahmen des Förderprogramms „De-minimis“ können zuwendungsberechtigte Unternehmen des Güterkraftverkehrs Zuschüsse zu folgenden Maßnahmenkategorien erhalten:
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Fahrzeugbezogene Maßnahmen
Zum Beispiel der Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen oder Aufwendungen für die kostenpflichtige Nutzung sicherer Parkplätze in Deutschland.
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Personenbezogene Maßnahmen
Zum Beispiel Aufwendungen für Sicherheitsausstattung und Berufskleidung des Fahr- und Ladepersonals sowie der Disponenten.
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Maßnahmen zur Effizienzsteigerung
Zum Beispiel der Erwerb von Telematiksystemen oder Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung und Archivierung der Daten des digitalen Tachografen.
Maßnahmen, die durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften verbindlich vorgeschrieben sind, sind nicht förderfähig.
Endlich jemand, der das erledigt
Unser De-Minimis-Spezialist Winfried Voss ist Ihre Begleitung von der Antragstellung bis zur Förderung. Er ist auf die Bearbeitung des Vertragswerks spezialisiert und übernimmt für Sie den Papierkram:
- 6 Seiten Formulare bearbeiten
- Unterstützung bei der Erstellung des Onlinezugangs
- Kopien der Fahrzeugpapiere und Fahrzeugauflistung erstellen
- Unterlagen wie angefordert digital einreichen
Rufen Sie uns an. Wir helfen gerne!
- Telefon
- 02204 71051
- Mobil
- 0163 7629005
- winfriedvoss@gummiberger.de
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